Kfz-Sachverständige · Hürth · Köln · Düsseldorf

Kfz-Gutachter in Hürth und Köln.

Nach einem Unfall sind wir schnell bei Ihnen vor Ort. Als unabhängige Kfz-Sachverständige erstellen wir Ihr Gutachten vollständig und begleiten Sie bis zur Regulierung.

Sachverständige von BACH
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Ihre Sachverständigen von BACH.

Schnell vor Ort

Warum BACH?

Nach einem Unfall brauchen Sie einen Ansprechpartner, der sich auskennt und sich schnell kümmert. Genau das ist unser Anspruch.

Mobil im Einsatz

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Schnelles Gutachten

Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten zügig für die Regulierung.

Ihre Interessen zählen

Wir arbeiten in Ihrem Auftrag und halten jeden Schaden vollständig fest.

Persönlich erreichbar

Ein fester Ansprechpartner per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

Leistungen

Unsere Fachbereiche

Unfallgutachten

Haftpflicht- und Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, mit allen Positionen, die Ihnen zustehen.

Verkehrs­mess­technische Gutachten

Blitzer, Abstand, Rotlicht: Wir prüfen Messungen im Bußgeldverfahren technisch.

Fuhrparksupport

Fahrzeugakten, Termine, Restwertermittlung und Kostenoptimierung für Unternehmen.

Kontakt

Schaden melden. So erreichen Sie uns.

Telefon

02233 8053604

WhatsApp

0170 3563978 · Fotos vom Schaden direkt schicken

E-Mail

info@bachingenieure.de

Ablauf

In vier Schritten zur Regulierung

01

Kontakt

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären den Schaden und vereinbaren einen Termin.

02

Besichtigung

Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, vermessen den Schaden und fotografieren ihn vollständig.

03

Gutachten

Sie erhalten das fertige Gutachten mit allen Positionen, die Ihnen zustehen.

04

Regulierung

Sie oder Ihr Anwalt reichen das Gutachten bei der Versicherung ein.

Einsatzgebiet

Für Sie im Rheinland unterwegs

Von unseren Standorten in Hürth und Monheim am Rhein sind wir schnell bei Ihnen, unter anderem in diesen Orten:

Häufige Fragen

Fragen zum Unfallgutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter.

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens. Für Sie entstehen dann keine Kosten.

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Als Faustregel gilt ein Schaden ab etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall oder Mietwagendauer sowie eine vollständige Fotodokumentation.

In der Regel kurzfristig. Rufen Sie an, dann vereinbaren wir einen Termin, der zu Ihnen passt.

Ja. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Fahrzeugschein, Daten des Unfallgegners und, falls vorhanden, Fotos von der Unfallstelle sowie Angaben zu Vorschäden.

Sie erhalten das Gutachten und können es direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt weitergeben. Auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Kanzlei für Verkehrsrecht.

Fragen zu Ihrem Schaden? Rufen Sie uns an.

Wir vereinbaren schnell einen Besichtigungstermin und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.

Schnell vor Ort

Warum BACH?

Nach einem Unfall brauchen Sie einen Ansprechpartner, der sich auskennt und sich schnell kümmert. Genau das ist unser Anspruch.

Mobil im Einsatz

Wir besichtigen Ihr Fahrzeug zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Schnelles Gutachten

Nach der Besichtigung erhalten Sie Ihr Gutachten zügig für die Regulierung.

Ihre Interessen zählen

Wir arbeiten in Ihrem Auftrag und halten jeden Schaden vollständig fest.

Persönlich erreichbar

Ein fester Ansprechpartner per Telefon, WhatsApp oder E-Mail.

Leistungen

Unsere Fachbereiche

Unfallgutachten

Haftpflicht- und Schadengutachten nach Verkehrsunfällen, mit allen Positionen, die Ihnen zustehen.

Verkehrs­mess­technische Gutachten

Blitzer, Abstand, Rotlicht: Wir prüfen Messungen im Bußgeldverfahren technisch.

Fuhrparksupport

Fahrzeugakten, Termine, Restwertermittlung und Kostenoptimierung für Unternehmen.

Kontakt

Schaden melden. So erreichen Sie uns.

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02233 8053604

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0170 3563978 · Fotos vom Schaden direkt schicken

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In vier Schritten zur Regulierung

01

Kontakt

Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp. Wir klären den Schaden und vereinbaren einen Termin.

02

Besichtigung

Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, vermessen den Schaden und fotografieren ihn vollständig.

03

Gutachten

Sie erhalten das fertige Gutachten mit allen Positionen, die Ihnen zustehen.

04

Regulierung

Sie oder Ihr Anwalt reichen das Gutachten bei der Versicherung ein.

Einsatzgebiet

Für Sie im Rheinland unterwegs

Von unseren Standorten in Hürth und Monheim am Rhein sind wir schnell bei Ihnen, unter anderem in diesen Orten:

Häufige Fragen

Fragen zum Unfallgutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter.

Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten des Gutachtens. Für Sie entstehen dann keine Kosten.

Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.

Als Faustregel gilt ein Schaden ab etwa 750 bis 1.000 Euro. Darunter reicht oft ein Kostenvoranschlag. Wir sagen Ihnen am Telefon ehrlich, was in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Nutzungsausfall oder Mietwagendauer sowie eine vollständige Fotodokumentation.

In der Regel kurzfristig. Rufen Sie an, dann vereinbaren wir einen Termin, der zu Ihnen passt.

Ja. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug dort, wo es steht, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.

Fahrzeugschein, Daten des Unfallgegners und, falls vorhanden, Fotos von der Unfallstelle sowie Angaben zu Vorschäden.

Sie erhalten das Gutachten und können es direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt weitergeben. Auf Wunsch nennen wir Ihnen eine Kanzlei für Verkehrsrecht.

Fragen zu Ihrem Schaden? Rufen Sie uns an.

Wir vereinbaren schnell einen Besichtigungstermin und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie bereithalten sollten.