Kfz-Unfallgutachten
Ein Kfz-Unfallgutachten ist von entscheidender Bedeutung, um nach einem Verkehrsunfall Ihre Ansprüche zu sichern, die Schadenshöhe zu dokumentieren und eine faire Entschädigung zu erhalten. Wir stehen Ihnen als erfahrener Partner zur Seite.
Unfallgutachten – wann sinvoll?
Das Unfallgutachten ist auch unter den Begriffen Kfz-Gutachten und Schadensgutachten bekannt. Wer schon einmal einen Verkehrsunfall hatte, kennt bereits das Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen. Doch, wann ist ein Unfallgutachten erforderlich, und was ist der Unterschied zu einem Kostenvoranschlag? Diese und viele weitere Fragen werden im Folgenden beantwortet.
Das Wichtigste
kurz und knapp
Ein Unfallgutachten wird bei einem Verkehrsunfall benötigt.
Die Kosten für das Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Das Unfallgutachten gibt Auskunft über die Schadensumme.
Schadensumme: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung uvm.
Unfallgutachten vs. Kostenvoranschag? Antwort: Unfallgutachten!
Was ist ein Unfallgutachten?
Bei einem Verkehrsunfall hast du als Geschädigter einen gesetzlichen Anspruch auf ein Unfallgutachten, da darin der zugefügte Sachschaden, also die Beschädigungen an deinem Fahrzeug, beziffert wird. Daher hast du vom Gesetzgeber das Recht, einen freien und unparteiischen Sachverständigen zu beauftragen, der den entstandenen Schaden ermittelt. Dazu erstellt der Sachverständige ein Unfallgutachten.
Kurz gesagt enthält das Gutachten neben der Reparaturkostenkalkulation auch detaillierte Bilder sowie eine Beschreibung des Schadens und Angaben zur Plausibilität, Vorschäden, Nutzungsausfall, Wertminderung, Schadenhergang und Fahrzeugzustand. Bei einem Totalschaden bzw. wirtschaftlichen Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert und der Restwert deines Fahrzeugs ermittelt, da die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert deinen Schadensbetrag darstellt.
Wozu benötige ich ein Unfallgutachten?
Das Gutachten benötigst du, um deine Ansprüche bei der Versicherung geltend zu machen. In dem Gutachten sind neben der Reparaturkalkulation auch viele weitere Angaben enthalten.
Darüber hinaus sind im Gutachten Bilder enthalten, die zur Beweissicherung dienen, um die Beschädigungen am Fahrzeug nachweisen zu können. Kurz gesagt, dient das Gutachten zur Beweissicherung und zur Feststellung des Schadenumfangs.
Wann sollte ich ein Unfallgutachten einholen?
Ein Unfallgutachten sichert Ihre Ansprüche bei einem Verkehrsunfall ab. Es wird zur Abwicklung Ihres Fahrzeugschadens benötigt. Allerdings ist ein Unfallgutachten entsprechend teurer als ein Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag.
In der Regel wird ein Unfallgutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall eingeholt, wenn die Schadenshöhe die Bagatellgrenze überschreitet. Diese liegt bei ca. 750,00 €. Dennoch empfehlen wir, erst ab einem Fahrzeugschaden von 1.000,00 € ein Unfallgutachten einzuholen. Es sei denn, es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall wäre ein Kostenvoranschlag als Grundlage für Ihre Schadensersatzansprüche nicht zielführend. Gerne beraten wir Sie auch telefonisch im Schadenfall.
Unfallgutachten vs. Kostenvoranschlag
Warum sollte ich ein Unfallgutachten einholen anstatt eines Kostenvoranschlags?
Kostenvoranschläge dienen nicht zur Beweissicherung, sondern stellen lediglich anhand einer Reparaturkostenkalkulation dar, welcher Betrag vom Geschädigten zu zahlen wäre, wenn der Betrieb die Reparatur durchführen würde. Jedoch fehlen in einem Kostenvoranschlag Angaben zur Verkehrsfähigkeit, zum Schadenhergang, zur Plausibilität sowie beweissichernde Fotos oder Protokolle.
Aufgrund dieser fehlenden Angaben ist es bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche immer einfacher und sicherer, ein unparteiisches bzw. unabhängiges Unfallgutachten einzuholen. Ein Unfallgutachten enthält zudem Angaben zur Wertminderung und zur einzuschätzenden Ausfalldauer nebst der Mietwagenklasse. Somit würden Ihnen bei einem Kostenvoranschlag Schadenspositionen entgehen, auf die Sie einen Anspruch haben.
Des Weiteren werden in einem Kostenvoranschlag keine Vorschäden berücksichtigt, und es wird nicht ermittelt, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. In solchen Fällen kommt es häufig zu einer Nachbesichtigung, bei der bedauerlicherweise nicht ein unabhängiger, sondern ein Sachverständiger, der dem Haftpflichtversicherer nahesteht, die Durchführung übernimmt.
Wer bezahlt den Kfz Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kannst du ohne Absprache mit dem gegnerischen Versicherer einen Kfz-Sachverständigen bzw. Kfz-Gutachter beauftragen. Die gegnerische Versicherung ist verpflichtet, die Kosten für die Einholung des Unfallgutachtens zu zahlen.
Wenn zum Beispiel eine Haftungsteilung von 50 % vorliegt, wie es häufig bei einem Parkplatzunfall der Fall ist, und somit beide Unfallbeteiligten zu 50 % mithaften, reguliert der gegnerische Versicherer ebenfalls nur 50 % der Sachverständigenkosten. Die restlichen 50 % wären demnach von dir zu zahlen.
Bei Bagatellschäden werden die Kosten für das Gutachten in der Regel nicht übernommen. Du musst dir jedoch keine Sorgen machen. Wenn du unsicher bist, ob es sich bei dem vorliegenden Schaden um einen Bagatellschaden handelt, kannst du uns jederzeit kostenlos kontaktieren. Wir werden dann bereits im Vorhinein beurteilen, ob es sich bei dem vorliegenden Schadensbild um einen Bagatellschaden handelt oder nicht. Diesen Service bieten wir sogar kostenfrei an.
Wie läuft die Unfallgutachtenerstellung ab?
Wir decken den Raum NRW komplett ab und möchten Ihnen einen kleinen Überblick über einige unserer Standorte geben:
Köln, Düsseldorf, Duisburg, Dortmund, Bochum, Krefeld, Leverkusen, Solingen, Wuppertal, Gelsenkirchen, Essen, Hürth, Brühl, Wesseling, Ratingen, Düren, Mönchengladbach, Grevenbroich, Neuss, Monheim am Rhein, Langenfeld, Rhein-Erft-Kreis, Bergisch Gladbach, Aachen
Nach einem Verkehrsunfall kannst du uns gerne per E-Mail, Telefon oder auch WhatsApp kontaktieren. Wir vereinbaren dann einen Termin nach deinen Vorgaben. Wir sind flexibel und jederzeit für unsere Kunden da.
Wir kommen zu dem von dir gewünschten Ort und nehmen das Schadengutachten auf. In der Regel erhältst du das Gutachten innerhalb von 2 Tagen. Dank unserer kooperierenden Anwälte können wir dir auch einen Anwalt in deiner Nähe empfehlen. Die Beauftragung des Anwalts ist ebenfalls kostenlos für dich, denn die Rechtsverfolgungskosten werden vom gegnerischen Haftpflichtversicherer übernommen.
Nachdem das Gutachten an die Versicherung oder den Anwalt zwecks Weiterleitung und Geltendmachung deiner Ansprüche geschickt wurde, hat die Versicherung eine Prüffrist von 4-6 Wochen, um den Schaden zu prüfen. Dabei werden zwei wichtige Aspekte bei einem Verkehrsunfall geprüft:
1. Die Haftung dem Grunde nach
2. Die Haftung der Höhe nach
Nach entsprechender Prüfung wird der Regulierungsbetrag von der gegnerischen Haftpflichtversicherung auf dein Konto überwiesen oder – falls ein Rechtsanwalt beauftragt wurde – vom Rechtsanwalt auf dein Konto überwiesen.
Unfallgutachten - Überblick wichtiger Aspekte
Schadenfälle und somit auch Unfallgutachten sind in Kfz-Haftpflichtschäden und Kfz-Kaskoschäden unterteilt. Neben Ihren Rechten im Haftpflichtschadenfall haben Sie ebenfalls Pflichten, wie z.B. die Schadenminderungspflicht.
Bei einem Haftpflichtschaden kannst du deinen Gutachter frei wählen. Eine vorherige Absprache mit der Versicherung ist nicht nötig. Bei einem Kaskoschaden hat deine Versicherung in der Regel ein Weisungsrecht, das bedeutet, dass sie einen Gutachter zu dir schicken kann und dabei nicht die Kosten deines bestellten Sachverständigen übernehmen muss.
Ein Schaden kann auf verschiedene Arten nachgewiesen werden. Dabei sollte man auf die Vor- und Nachteile der einzelnen Schadensnachweisarten achten. Bei einem Haftpflichtschaden ist jedoch die Faustregel, immer einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Ein Kurzgutachten, eine Reparaturkalkulation und ein Kostenvoranschlag sind nicht mit einem Unfallgutachten gleichzusetzen. Ein Unfallgutachten ist umfangreicher.
Der unabhängige Sachverständige fungiert auch als neutraler Schlichter zwischen dir als Geschädigtem, der Versicherung und dem Reparaturbetrieb.
Wie ist der Ablauf?
Kontaktaufnahme
Sie müssen sich lediglich um die Kontaktaufnahme mit uns kümmern. Den Rest erledigen wir für Sie.
Fahrzeugbesichtigung
Wir führen die Schadenaufnahme zum vereinbarten Termin durch. Diese kann auch vor Ort und am selben Tag erfolgen.
BACH Sachverständige
Immer für Sie da
Gutachtenerstellung
Das Gutachten wird im Regelfall innerhalb von 24h von einem unserer erfahrenen Sachverständigen erstellt.
Geltendmachung der Ansprüche
Die Unterlagen mitsamt Gutachten werden der Versicherung des Unfallgegners übersandt. Wir begleiten Sie bis zur Regulierung und Auszahlung der Schadensumme.
Regulierung bzw. Auszahlung
Mithilfe unserer Partneranwälte ermöglichen wir im Regelfall eine schnelle & reibungslose Schadenregulierung.
- In 24h erstellt
Ihr Unfallgutachten
Ihr Gutachten ist in den meisten Fällen innerhalb 24 Stunden bereit. Anschließend wird Ihnen Ihr Gutachten zugestellt. Gleichzeit versenden wir Ihr digitales Kfz-Unfallgutachten zur schnellstmöglichen Bearbeitung an Ihre Versicherung.