Geblitzt oder ein Verstoß vorgeworfen? Wir prüfen die Messung technisch und liefern Ihrem Anwalt eine fundierte Grundlage für das Bußgeldverfahren.
Stationäre und mobile Blitzer, Lasermessungen sowie Messungen durch nachfahrende Polizeifahrzeuge.
Videogestützte Abstandsmessungen, zum Beispiel von Autobahnbrücken aus.
Rotlichtüberwachungsanlagen und die Frage, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte.
Viele Fehler zeigen sich erst in den Unterlagen und Rohdaten. Ihr Anwalt fordert sie über die Akteneinsicht an, wir werten sie aus.
Zum Beispiel PoliScan Speed, Traffistar S350, ESO ES 8.0, Riegl-Lasermessgeräte, ProViDa-Nachfahrsysteme und VKS-Abstandsmessungen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid liegt vor. Melden Sie sich früh bei Ihrem Anwalt und bei uns.
Ihr Anwalt fordert die Bußgeldakte und die Messdaten bei der Behörde an.
Wir prüfen Messung, Gerät, Eichung und Bildmaterial auf Fehler.
Sie und Ihr Anwalt erhalten unsere schriftliche Stellungnahme für das Verfahren.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Warten Sie deshalb nicht zu lange.
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten eines Gutachtens häufig. Klären Sie das am besten vorab mit Ihrer Versicherung.
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen Ihr Anwalt anfordern sollte, und prüfen die Messung.